Parcoursordnung

Die nachstehende Parcoursordnung ist auf den Anlagen des BogenSportVereins Sorpesee e.V. für alle Bogenschützen, (Vereinsmitglieder BogenSportVerein Sorpesee e.V. und Gäste) verbindlich.

Der Vorstand überwacht die Einhaltung dieser Ordnung.

Gäste können nach dem Hausrecht Platzverweis und künftiges PIatzverbot erhalten.

1. Der Parcours kann täglich von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang genutzt werden. Jeder Schütze muß über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt selbst für seinen Schuss. Der BogenSportVerein Sorpesee e.V. - Die Wildgänse -, übernimmt keinerlei Haftung.

2. Jeder Schütze muss sich vor der Parcoursbenutzung mit Name und Uhrzeit im Parcoursbuch eintragen. Das Parcoursbuch liegt im Unterstand am Bauwagen. Mit seiner Unterschrift im Parcoursbuch erkennt der Schütze die Parcoursordnung an. Nach der Parcoursbenutzung muß sich jeder Schütze mit Angabe der Uhrzeit aus dem Parcoursbuch austragen. Das Nutzungsentgeld muß auf das im Unterstand ausgewiesene Konto der Sparkasse Arnsberg-Sundern, unter Angabe von Name und Datum der Parcoursnutzung, überwiesen werden. Tageskarte Erwachsene 12 €, Minderjährige 6 €. Einschießplatz 5 €. Sollte ein Vorstandsmitglied anwesend sein, kann das Nutzungsentgeld dem Vorstandsmitglied in bar ausgehändigt werden, bitte an entsprechender Stelle im Parcoursbuch vermerken. Vorstandsmitglieder können sich als solche ausweisen.

3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours dringend erforderlich. Weder der BSV- Sorpesee noch der Grundstückseigentümer übernehmen für Verletzungen und Schäden die Haftung.

4. Der Parcours ist ausschließlich in der vorgegebenen und beschilderten Richtung zu begehen, nur so kann eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden!

5. Aus Sicherheitsgründen darf jedes Ziel nur von dem dafür vorgesehenen Pflock beschossen werden.

6. Beim Suchen von Pfeilen muss deutlich erkennbar sein, dass das Ziel noch nicht frei ist (z.B. Bogen vor das Ziel stellen).

7. Das Schießen mit Compoundbögen und Armbrüsten sowie die Benutzung von Heul- und Jagdspitzen ist verboten

8. Armbrustschießen ist nicht gestattet.

9. Hunde sind angeleint zu führen.

10. Das Bogenschießen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist verboten.

11. Auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot.

12. Minderjährige dürfen den Parcours nur nach vorausgegangener Einweisung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten und eines erfahrenen Bogenschützen benutzen. Der Erziehungsberechtigte/Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.

13. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Bitte berücksichtigt, dass “Nichtbogenschützen“ euer Tun nicht oder nur schwer einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen können. Wir bitten darum, keine Tarnkleidung oder sonstige militärische Kleidung zu tragen.

14. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist die weitere Nutzung des Parcours untersagt, sie sind gegebenenfalls der Anlage zu verweisen.

15. Jeder Bogenschütze hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu befolgen; hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen

Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur am Abschusspflock in Richtung des Ziels ausgezogen werden.

Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang ( Backstop, Wall, Netz, u.s.w. ) fliegen kann.

Der Pfeil darf erst gelöst werden, wenn deutlich erkennbar ist, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter dem Ziel aufhält.

Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden, da der Pfeilflug und Auftreffpunkt nicht kontrollierbar sind.

Bei allen Zielen darf der Pfeil nur dann gelöst werden, wenn der erforderliche Pfeilfang intakt vorhanden ist.

16. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.

17. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dem BogenSportVerein Sorpesee e.V. - Die Wildgänse - und dem Grundbesitzer.

Bitte lasst keinen Abfall und Pfeilbruch auf dem Gelände zurück. Fundpfeile bitte am Bauwagen in dem dafür vorgesehenen Behälter deponieren.

Sundern im Februar 2022,  der Vereinsvorstand

 

 

 

Unterstützer des Vereins

Unser Parcoursplan

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Wir sind jetzt auch unter folgender Telefonnummer für Euch erreichbar.

Tel. 0152/33989969

Compound-Bögen sind auf unserem Gelände nicht zugelassen!

 

Absolutes Rauchverbot auf dem Einschießplatz und im Parcours!

Der Code für unsere Pfeiltonne ist: 2003

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